Reisen und Impfungen für Hunde zusammengestellt von Dog.Top-Info.ch
Wenn Sie ins Ausland
reisen
Gesetzliche Bestimmungen
Tipps
Standardmässige Impfungen
Impfungen schützen unsere Hunde vor lebenslangen Schäden oder sogar vor einem frühzeitigen Tod durch eine Infektionskrankheit. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Hundekrankheiten in der Übersicht dar. Für Detailinformationen wenden sie sich bitte an einen Veterinär oder Rasseclub.
Staupe
Darmstaupe:
Sie führt zu einer Darmentzündung mit Durchfall.
Lungenstaupe:
Bei ihr kommt es zu einer Lungenentzündung.
Nervenstaupe:
Es treten krampfartige Zuckungen, Bewegungsstörungen und Lähmungserscheinungen
auf, bei denen der Hund oft eingeschläfert werden muss.
Hepatitis c. c.
(ansteckende Leberentzündung)|
Parvovirose
(sogenannte
Katzenseuche) Bei
der Parvovirose unterscheidet man zwei Formen: Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche) |
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Bei der Leptospirose handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit. Der Hund kann sich durch andere Hunde, Mäuse, Ratten, andere Tiere, verseuchte Gewässer usw. anstecken. Zu Beginn zeigt sich die Krankheit durch Müdigkeit und einen Schwächezustand in den Hinterbeinen an. Anschliessend treten Nierenentzündungen und Magen-Darmstörungen auf. Bei der Leptospirose kann unter anderem auch Gelbsucht ausgelöst werden. Einige Arten der Leptospirose sind auf den Menschen übertragbar. |
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Zwingerhusten
Tollwut
Zeitlicher Impfplan für Hunde
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1. Impfung |
2. Impfung |
3. Impfung |
Wiederholungs- |
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Staupe |
ja |
ja |
nein |
jährlich |
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Hepatitis |
ja |
ja |
nein |
jährlich |
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Zwingerhusten |
nein |
ja |
ja |
jährlich |
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Leptospirose |
ja |
ja |
nein |
jährlich |
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Parvovirose |
ja |
ja |
nein |
jährlich |
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Tollwut |
Ab dem 6. Lebensmonat möglich |
jährlich |
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Zecken
als Infektionsüberträger
An der Lyme-Borrelliose, einer bakteriellen
Infektion, können Mensch und Hund erkranken. Gelenkentzündungen mit
schmerzenden Gliedmaßen und Bewegungsstörungen sowie zeitweiliges Fieber mit
gestörtem Allgemeinbefinden kennzeichnen das Krankheitsbild. Die Behandlung
erfolgt bei Mensch und Tier durch Antibiotika, die über mindestens 14 Tage
verabreicht werden müssen. Vorbeugend steht nun ein wirksamer Impfstoff gegen
die Lyme-Borreliose beim Hund zur Verfügung. Die Grundimmunisierung erfolgt
durch zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 5 Wochen. Danach wird der Impfschutz
durch eine jährliche Wiederholungsimpfung vor der Zeckensaison (März bis
Oktober) aufrecht erhalten. Für Hunde mit hoher "Zeckenbefallrate"
(z.B. Jagdhunde) wird eine halbjährliche Auffrischungsimpfung empfohlen.
Weitere Information zu Hundekrankheiten Kleintiermedizin
Mit dem Hund ins Ausland - Impfen nicht vergessen!
| Belgien | Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Für Hunde, jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde 1 Jahr. Der Internationale Impfpass (Green-Cross-Formular ) wird anerkannt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bulgarien | Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gebraucht. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dänemark | Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis, aus dem in deutscher, englischer, französischer und dänischer Sprache hervorgeht, dass das Tier mindestens 30 und nicht mehr als 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Internationaler Impfpass erforderlich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deutschland | Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finnland | Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, finnischer, schwedischer oder englischer Sprache erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie Datum und Ort der Impfung muss ersichtlich sein. Es muss ein in Finnland zugelassener Impfstoff verwendet worden sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und nicht älter als 12 Monate. Staupe-Impfung nicht erforderlich, sie wird jedoch empfohlen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frankreich | Eine gültige Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise. Anerkannt wird eine jährliche Impfung. Tieren unter 3 Monaten ist die Einreise nicht gestattet. Zudem müssen Hunde gut identifizierbar sein (durch Tätowierung, Mikrochip und auch andere Mittel bzw. eine Beschreibung der Tiere im Internationalen Impfpass.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Griechenland | Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter als 12 Monate und sie muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Internationaler Impfpass erforderlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Großbritannien | Einfuhr von Hunden und Katzen nur nach vorher erteilter Genehmigung. Einzelheiten können beim Britischen Konsulat erfragt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Irland | Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Italien | Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ex-Jugoslawien | Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Impfung muss vor 15 Tagen der Einreise gemacht worden sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kanada | Bestimmungen wie für USA. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Norwegen | Kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Antrag bei Statens dyrehelse-tilsyn, Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.: 0047-22241940. Dort erhalten Sie alle Informationen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Österreich | Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine mitbringen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Polen | Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Portugal |
Amtärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Anreise erfolgt sein und nicht älter als 12 Monate. Das Gesundheitszeugnis unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen. |
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| Rumänien | Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schweden | Gleiche Bestimmungen wie Norwegen. Die Einfuhrerlaubnis ist bei dem Zentrallandwirtschaftsamt Smittskyddsenheten, S-55182 Jönköping Tel.:004636 / 155000 zu beantragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schweiz | Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Slowenien | Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung - Gültigkeit 12 Monate bei Bescheinigung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Spanien | Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Türkei | Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurück liegen und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ungarn | Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück liegen. Impfungen gegen Staupe ist Pflicht und muss vermerkt sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| USA | Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen. |
Grenztierärzliche Dienste auf Flughäfen: Zürich +41 1 812 6867 Genf +41 22 798 1337 Basel-Mulhouse +41 61 313 6767 Weitere Info unter www.bvet.admin.ch
Gesetzliche Bestimmungen - Ein- / Ausreisebestimmungen für Hunde
Beim Grenzübertritt mit Hunden sind
die Einreisebestimmungen zu beachten. Falls sie planen mit ihrem Hund in eines
der untenstehenden Länder zu besuchen, dann klicken sie hier
um detaillierte Informationen zu erhalten.
| Australien Belgien Bosnien-Herzogowina Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Fürstentum Lichtenstein Griechenland Grossbritannien und Nordirland Irland Italien |
Japan Jugoslawien Kanada Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien |
Russische
Föderation Schweden Schweiz Slowakische Republik Slowenien Spanien Südafrika Thailand Tschechische Republik Türkei Ungarn Vereinigte Staaten von Amerika |
Reisen mit dem Hund - einige Tipps
mit
dem Flugzeug
Linienfluggesellschaften erlauben meist
kleine Hunde bis 5 Kilos in der Kabine, Charterflieger eher weniger bis nicht. Anzahl:
meist nur ein Hund ist pro Abteil erlaubt. Weitere Hunde müssen in
der Transportbox (Skykennel) im Fracht-/Gepäckraum reisen. Die Transportbox
muss gross genug sein, damit das Tier darin stehen oder ausgestreckt liegen
kann. Kosten des Skykennels im Handel: Fr. 150 bis 200 (€ 80 bis 120). Flugkosten:
Der Preis rechnet sich aus der Übergepäck-Formel - nämlich "pro Kilo ein
Prozent des First-Class-Tarifes". Bei grossen Tieren lohnt sich der Versand
via die Frachtabteilung. Zwar sind die Flugkosten geringer, der Hund erreicht
das Ziel aber u.U. nicht gleichzeitig mit dem Besitzer.
mit
der Eisenbahn
Mitreisende im Abteil müssen den
vierbeinigen Fahrgast tolerieren. Nicht vergessen genügend Trinkwasser
für den Hund mitzunehmen. Vor Antritt der Reise den Vierbeiner nicht füttern.
mit
dem Automobil
Den Hund sichern, damit er bei einem
plötzlichen Stopp nicht zum Geschoss wird. Kleine Hunde nicht in Bodennähe des
Fahrers halten, er könnte unter das Bremspedal geraten. Genügend Wasser
mitführen. Den Hund nicht im parkierten Wagen an der Sonne
lassen. Bei kurvenreichen Strecken angepasst fahren - auch dem Hund kann
es schlecht werden.
Wenn es knallt und lärmt - Feiern mit dem Hund
Die
Knallerei und das Feuerwerk verängstigen die Hunde am 1. August, 14.
Juli, Silvester, etc.
Das jährliche Feuerwerk an Nationalfeiertagen oder Silvester bedeutet für
die Tiere eine Tortur. Schmerzt die Knallerei auch manchmal in menschlichen Ohren, so ist das Leid der Haus- und Wildtiere noch
grösser, weil das Hörvermögen von Hunden doppelt so gross ist wie jenes der Menschen. Bei den Katzen
sogar fünfmal höher. Während sich Katzen bei derartigem Lärm einfach verkriechen,
verhalten sich ängstliche Hunde, welche dem Treiben eventuell noch aus
nächster Nähe beiwohnen müssen, auffällig. Sie hecheln stark, zittern, bekommen Durchfall oder bellen ununterbrochen.
Wer einen Hund besitzt, der bei lautem Knallen ängstlich oder gar panisch
reagiert, hat verschiedene Möglichkeiten dem Tier zu helfen. In schlimmeren Fällen
kann einige Tage vor dem Feiertag ein Tierarzt aufgesucht werden, welcher dem Hund Beruhigungsmittel
verschreibt. Dem Hund kann auch ein satt sitzendes T-Shirt angezogen werden, welches ihm ein anderes
Körpergefühl vermittelt, und ihn so vom Geschehen etwas ablenkt. Besser ist
jedoch, wenn sich der Hund während dem Feuerwerk im Haus aufhalten kann. Etwas
laute klassische Musik lenkt ihn dabei vom Lärm ab. Ein Hund im Welpenalter muss auf jeden Fall vor lautem Knallen geschützt werden.
29. 10. 2002