Reisen und Impfungen für Hunde                                 zusammengestellt von Dog.Top-Info.ch


 Wenn Sie ins Ausland reisen      Gesetzliche Bestimmungen           Tipps  

Standardmässige Impfungen     

 

Impfungen  schützen unsere Hunde vor lebenslangen Schäden oder sogar vor einem frühzeitigen Tod durch eine Infektionskrankheit. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Hundekrankheiten in der Übersicht dar. Für Detailinformationen wenden sie sich bitte an einen Veterinär oder Rasseclub.

Staupe
Staupe ist eine Virusinfektion, die durch einen anderen Hund oder aber auch durch die Kleidung des Menschen (z.B. Schuhe) übertragen wird. Bei der Staupe leidet der Hund am Anfang an Appetitlosigkeit, ausserdem hat er Fieber und Augen- sowie Nasenausfluss. Es gibt drei Krankheitsformen:

Darmstaupe: Sie führt zu einer Darmentzündung mit Durchfall.
Lungenstaupe: Bei ihr kommt es zu einer Lungenentzündung.
Nervenstaupe: Es treten krampfartige Zuckungen, Bewegungsstörungen und Lähmungserscheinungen auf, bei denen der Hund oft eingeschläfert werden muss.

Hepatitis c. c. (ansteckende Leberentzündung)
Sie wird ebenfalls durch ein Virus verursacht. Die Hunde leiden unter Fieber und Appetitlosigkeit. Dabei ist der Bauch schmerzhaft. Ausserdem treten Entzündungen im Rachenraum und Durchfall auf. Später ist es möglich, dass es zu einer Trübung der Hornhaut kommt mit Gefahr der Erblindung.

Parvovirose (sogenannte Katzenseuche) 
Die Parvovirose wird durch das Parvo-Virus verursacht. Die Ansteckung kann sowohl von Hund zu Hund erfolgen, wie auch durch die Umgebung, da das Virus in der Umwelt mehrere Monate lebensfähig bleibt. Sie kann aber nicht von einer Katze auf einen Hund übertragen werden.

Bei der Parvovirose unterscheidet man zwei Formen:
Herzmuskelentzündung:
Die Herzmuskelentzündung tritt häufig bei Welpen und jungen Tieren auf, kann aber auch bei älteren Tieren entstehen. Sie führt zu einer Herzschwäche mit rascher Todesfolge.
Darmentzündung:
Die Darmentzündung ist bei älteren Hunden häufiger und zeigt sich durch Magen-Darmstörungen, blutiges Erbrechen und blutigen Durchfall. Auch sie führt zum Tod. 

Leptospirose  (Stuttgarter Hundeseuche)

Bei der Leptospirose handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit. Der Hund kann sich durch andere Hunde, Mäuse, Ratten, andere Tiere, verseuchte Gewässer usw. anstecken.

Zu Beginn zeigt sich die Krankheit durch Müdigkeit und einen Schwächezustand in den Hinterbeinen an. Anschliessend treten Nierenentzündungen und Magen-Darmstörungen auf. Bei der Leptospirose kann unter anderem auch Gelbsucht ausgelöst werden. Einige Arten der Leptospirose sind auf den Menschen übertragbar.

Zwingerhusten 
Das Virus des Zwingerhustens verursacht eine einfache, aber lange andauernde Bronchitis mit starkem Husten. Sie tritt häufig bei Hundezüchtern, in Hundepensionen, großen Zwingern und Tierheimen auf, ist aber weder für den Hund noch für den Menschen gefährlich. Bei Hunden, die nicht in großen Gruppen gehalten werden oder Ausstellungen besuchen, kann auf die Impfung verzichtet werden. 

Tollwut 
Tollwut ist weitverbreitet und wird zurecht gefürchtet, da sie auch für den Menschen tödlich ist.

Die Merkmale der Tollwut sind zu Beginn eine Wesensänderungen (z.B. Zutraulichkeit oder Scheu) und ängstliches oder nervöses Benehmen. Ausserdem tritt vermehrter Speichelfluss durch Schluckbeschwerden auf. Wutanfälle, Aggressivität und Verbeissen in Gegenstände wechseln sich mit Erschöpfungszuständen ab. Schliesslich treten Lähmungen und Krämpfe auf, welche zum Tode führen.

Seit April 1999 ist die Tollwutimpfung für Hunde in der Schweiz nicht mehr obligatorisch. Sofern Sie aber ins Ausland reisen möchten, ist diese Impfung jährlich zu wiederholen (siehe Reisebestimmungen).

Zeitlicher Impfplan für Hunde

 

1. Impfung
SHL-P

ab 8. Woche

2. Impfung
SHL-P+ Parvo= Kombi
ab 11. Woche

3. Impfung
Parvovirose

ab 16. Woche

Wiederholungs-
impfungen

Staupe

ja

ja

nein

jährlich

Hepatitis

ja

ja

nein

jährlich

Zwingerhusten

nein

ja

ja

jährlich

Leptospirose

ja

ja

nein

jährlich

Parvovirose

ja

ja

nein

jährlich

Tollwut

Ab dem  6. Lebensmonat möglich

jährlich

 

Zecken als Infektionsüberträger
An der Lyme-Borrelliose, einer bakteriellen Infektion, können Mensch und Hund erkranken. Gelenkentzündungen mit schmerzenden Gliedmaßen und Bewegungsstörungen sowie zeitweiliges Fieber mit gestörtem Allgemeinbefinden kennzeichnen das Krankheitsbild. Die Behandlung erfolgt bei Mensch und Tier durch Antibiotika, die über mindestens 14 Tage verabreicht werden müssen. Vorbeugend steht nun ein wirksamer Impfstoff gegen die Lyme-Borreliose beim Hund zur Verfügung. Die Grundimmunisierung erfolgt durch zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 5 Wochen. Danach wird der Impfschutz durch eine jährliche Wiederholungsimpfung vor der Zeckensaison (März bis Oktober) aufrecht erhalten. Für Hunde mit hoher "Zeckenbefallrate" (z.B. Jagdhunde) wird eine halbjährliche Auffrischungsimpfung empfohlen.

Weitere Information zu Hundekrankheiten Kleintiermedizin


Mit dem Hund ins Ausland - Impfen nicht vergessen!

Belgien Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Für Hunde, jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde 1 Jahr. Der Internationale Impfpass (Green-Cross-Formular ) wird anerkannt.
Bulgarien  Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gebraucht. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein.
Dänemark Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis, aus dem in deutscher, englischer, französischer und dänischer Sprache hervorgeht, dass das Tier mindestens 30 und nicht mehr als 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Internationaler Impfpass erforderlich
Deutschland Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein.
Finnland Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, finnischer, schwedischer oder englischer Sprache erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie Datum und Ort der Impfung muss ersichtlich sein. Es muss ein in Finnland zugelassener Impfstoff verwendet worden sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und nicht älter als 12 Monate. Staupe-Impfung nicht erforderlich, sie wird jedoch empfohlen.
Frankreich Eine gültige Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise. Anerkannt wird eine jährliche Impfung. Tieren unter 3 Monaten ist die Einreise nicht gestattet. Zudem müssen Hunde gut identifizierbar sein (durch Tätowierung, Mikrochip und auch andere Mittel bzw. eine Beschreibung der Tiere im Internationalen Impfpass.)
Griechenland Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter als 12 Monate und sie muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Internationaler Impfpass erforderlich.
Großbritannien Einfuhr von Hunden und Katzen nur nach vorher erteilter Genehmigung. Einzelheiten können beim Britischen Konsulat erfragt werden.
Irland Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren.
Italien Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen.
Ex-Jugoslawien Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Impfung muss vor 15 Tagen der Einreise gemacht worden sein.
Kanada Bestimmungen wie für USA.
Norwegen Kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Antrag bei Statens dyrehelse-tilsyn, Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.: 0047-22241940. Dort erhalten Sie alle Informationen.
Österreich Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine mitbringen.
Polen Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein.
Portugal

Amtärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Anreise erfolgt sein und nicht älter als 12 Monate. Das Gesundheitszeugnis unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen.

Rumänien Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate sein.
Schweden Gleiche Bestimmungen wie Norwegen. Die Einfuhrerlaubnis ist bei dem Zentrallandwirtschaftsamt Smittskyddsenheten, S-55182 Jönköping Tel.:004636 / 155000 zu beantragen.
Schweiz Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein.
Slowenien Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung - Gültigkeit 12 Monate bei Bescheinigung.
Spanien Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate sein.
Türkei Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurück liegen und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden.
Ungarn Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück liegen. Impfungen gegen Staupe ist Pflicht und muss vermerkt sein.
USA Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen.

Grenztierärzliche Dienste auf Flughäfen:  Zürich +41 1 812 6867   Genf +41 22 798 1337  Basel-Mulhouse +41 61 313 6767  Weitere Info unter www.bvet.admin.ch 


Gesetzliche Bestimmungen - Ein- / Ausreisebestimmungen für Hunde

Beim Grenzübertritt mit Hunden sind die Einreisebestimmungen zu beachten. Falls sie planen mit ihrem Hund in eines der untenstehenden Länder zu besuchen, dann klicken sie hier    um detaillierte Informationen zu erhalten.   

Australien 
Belgien 
Bosnien-Herzogowina
Dänemark 
Deutschland 
Estland 
Finnland 
Frankreich 
Fürstentum Lichtenstein
Griechenland
Grossbritannien und Nordirland 
Irland
Italien 
Japan
Jugoslawien 
Kanada 
Kroatien 
Lettland 
Litauen 
Luxemburg 
Niederlande 
Norwegen 
Österreich 
Polen 
Portugal 
Rumänien 
Russische Föderation 
Schweden 
Schweiz 
Slowakische Republik 
Slowenien 
Spanien 
Südafrika 
Thailand 
Tschechische Republik 
Türkei 
Ungarn 
Vereinigte Staaten von Amerika


Reisen mit dem Hund - einige Tipps

mit dem Flugzeug
Linienfluggesellschaften erlauben meist kleine Hunde bis 5 Kilos in der Kabine, Charterflieger eher weniger bis nicht. Anzahl: meist nur ein Hund ist pro Abteil erlaubt.   Weitere Hunde müssen in der Transportbox (Skykennel)  im Fracht-/Gepäckraum reisen.  Die Transportbox muss gross genug sein, damit das Tier darin stehen oder ausgestreckt liegen kann. Kosten des Skykennels im Handel: Fr. 150 bis 200 (€ 80 bis 120). Flugkosten:  Der Preis rechnet sich aus der Übergepäck-Formel - nämlich "pro Kilo ein Prozent des First-Class-Tarifes". Bei grossen Tieren lohnt sich der Versand via die Frachtabteilung. Zwar sind die Flugkosten geringer, der Hund erreicht das Ziel aber u.U. nicht gleichzeitig mit dem Besitzer.  

mit der Eisenbahn
Mitreisende im Abteil müssen den vierbeinigen Fahrgast tolerieren.  Nicht vergessen genügend Trinkwasser für den Hund mitzunehmen. Vor Antritt der Reise den Vierbeiner nicht füttern.

mit dem Automobil
Den Hund sichern, damit er bei einem plötzlichen Stopp nicht zum Geschoss wird. Kleine Hunde nicht in Bodennähe des Fahrers halten, er könnte unter das Bremspedal geraten. Genügend Wasser mitführen. Den Hund nicht im parkierten  Wagen an der Sonne lassen.  Bei kurvenreichen Strecken angepasst fahren - auch dem Hund kann es schlecht werden. 


Wenn es knallt und lärmt  - Feiern mit dem Hund 

Die Knallerei und das Feuerwerk verängstigen die Hunde am 1. August, 14. Juli,  Silvester,  etc.
Das jährliche Feuerwerk an  Nationalfeiertagen oder Silvester bedeutet für die Tiere eine Tortur. Schmerzt die Knallerei auch manchmal in menschlichen Ohren, so ist das Leid der Haus- und Wildtiere noch grösser, weil das Hörvermögen von Hunden doppelt so gross ist wie jenes der Menschen. Bei den Katzen sogar fünfmal höher.  Während sich Katzen bei derartigem Lärm einfach verkriechen, verhalten sich ängstliche Hunde, welche dem Treiben eventuell noch aus nächster Nähe beiwohnen müssen, auffällig. Sie hecheln stark, zittern, bekommen Durchfall oder bellen ununterbrochen.

Wer einen Hund besitzt, der bei lautem Knallen ängstlich oder gar panisch reagiert, hat verschiedene Möglichkeiten dem Tier zu helfen. In schlimmeren Fällen kann einige Tage vor dem Feiertag ein Tierarzt aufgesucht werden, welcher dem Hund Beruhigungsmittel verschreibt. Dem Hund kann auch ein satt sitzendes T-Shirt angezogen werden, welches ihm ein anderes Körpergefühl vermittelt, und ihn so vom Geschehen etwas ablenkt. Besser ist jedoch, wenn sich der Hund während dem Feuerwerk im Haus aufhalten kann. Etwas laute klassische Musik lenkt ihn dabei vom Lärm ab. Ein Hund im Welpenalter muss auf jeden Fall vor lautem Knallen geschützt werden.

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29. 10. 2002